Rechtsprechung und Strafe in Noras

Die Richter in Noras

In Noras gilt das Primat der Rechtsprechung des Adels. Der jeweilige Adelige ist auf seinem Land für die Rechtsprechung zuständig. Sein Urteil kann nur durch den Adeligen, dem er lehnspflichtig ist aufgehoben werden. Es wird unterschieden zwischen hoher Gerichtsbarkeit (Mord, Vergewaltigung, Ketzerei, Falschgeldmünzerei, Verrat) und niederer Gerichtsbarkeit (Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung). Erstere ist Sache des Grafen bzw. für die von ihm eingesetzten Gerichte, zweitere Sache des Grundherren.

Dies ist der Ausdruck von Belenors Ordnung. Dass die Fürsten, die die Ordnung bewahren, auch das Recht sprechen, um diese Ordnung zu schützen.

Falls ein Graf sich um einen Fall nicht selbst kümmern möchte, setzt er ein Gericht der hohen Gerichtsbarkeit bestehend aus drei Personen ein, von denen mindestens einer ein Priester des Belenors ist. Falls der Graf selbst Recht spricht in so einem schweren Fall, holt er sich zumeist einen Priester des Belenor als Berater hinzu. Letzteres vor allem um zu zeigen, dass sein Urteil, egal wie hart es ausfällt, im Einklang mit der Ordnung Belenors ist.

Für die Rechtsprechung bezüglich der Grafen und des Königs ist alleinig ein Gericht bestehend aus Tempelvertretern zuständig, da diese ihren Stand und ihre Privilegien aus der Ordnung Belenors ableiten.

Diplomatische Gesandte haben das Recht von ihrem jeweiligen Lehnsherrn gerichtet zu werden. So sie für ein Verbrechen angeklagt werden, dass in einer anderen Grafschaft verübt wurde, darf der dortige Graf einen Vertreter schicken, der die Anklage führt. Der Ausgang dieser Verfahren ist meist genauso sehr von Diplomatie und Politik abhängig, wie vom tatsächlichen Recht.

 

Verbrechen in Noras

Neben den üblichen Untaten wie Mord, Raub, Diebstahl, Verstümmelung, Ketzerei, Brandstiftung und ähnlichem, gibt es in Noras vor allem auch einige Straftaten, die auf die Geschichte des Landes zurückgehen und sich von Grafschaft zu Grafschaft unterscheiden.

So ist das Verbrennen von Schiffen grundsätzlich bei Todesstrafe verboten, es sei denn es geschieht im Krieg oder zur Bekämpfung von Piraten. Dieses alte Gesetz geht noch auf die Anfangszeit der Besiedlung von Noras zurück und führt dazu, dass altersschwache kampftaugliche Schiffe, die weder für eine ordentliche Reparatur geeignet sind, noch weiter genutzt werden können, man sich die Erlaubnis des jeweiligen Adelsherrschers einholt diese verbrennen zu dürfen. Dies ist meist eine Formsache, sodass bei altersschwachen Schiffen auch nicht hinterfragt wird, ob man daran gedacht hat die Erlaubnis tatsächlich einzuholen.

Besonders im Jarlstum Halgarsfjord im Norden, sowie in der Inselgrafschaft der Aegiden, wird dieses Gesetz noch besonders streng beachtet.

Der Feldbrand (Anzünden von Kornfeldern) wird der Kornkammerbrandstiftung gleichgestellt. Beides wird als besonders schweres Verbrechen gesehen, weswegen dies auch üblicherweise mit dem Tode bestraft wird. Das Verbrennen von Korn führt in der Regel zu Hungersnot und Hungerstod und wird somit zumindest als Akt versuchter Tötung gesehen.

Der Moorbrand (Anzünden des Moores) ist ein besonders schweres Verbrechen vor allen in der Grafschaft Moortal. Da ist dies auch schon dann mit dem Tode strafbar, wenn dabei Menschen nicht zu schaden kommen. Diese Strafe gilt vor allem als Abschreckung, damit niemand leichtsinnig die Dörfer dort gefährdet.

Grundsätzlich ist die Ketzerei an den Göttern strafbar und wird bei Feststellung mit dem Tode bestraft. Der Glaube an fremde Götter wird geduldet, solange deren Religionsausübung nicht mit den Gesetzen in Noras in Konflikt gerät. In diesem Fall haben natürlich die Gesetze von Noras den Vorrang. Wer aktiv versucht Leute vom norasischen Glauben abzubringen, wird von den Tempeln als Ketzer gesehen und entsprechend verfolgt. Die zuständigen Grafen überlassen Fälle von Ketzerei durchaus gerne den Tempeln allein, da es in ihre ureigene Domäne abzielt. Eine Eheschließung zwischen Angehörigen zweier verschiedenen Religionen ist jedoch untersagt und es wird erwartet, dass sich in diesem Fall beide zu dem norasischen Götterpantheon bekennen.

 

Strafen in Noras

Bei den Strafen hängt es oftmals davon ab, ob die Person, die verurteilt wird von edlem Blute ist, frei, unfrei oder ein diplomatischer Gesandter ist.

In Noras sind verschiedene Strafen bekannt. Es gibt die Todesstrafe, den Verlust des Standes, die Verbannung, die Schuldsklaverei, das Auspeitschen, die Geldstrafe zur Kompensation.

Verstümmelungen sind in Noras als Strafe nicht üblich. Dies ergibt sich geschichtlich daraus, dass bei freien Norasiern ursprünglich vor vielen Jahrhunderten auf ihre Wehrfähigkeit viel wert gelegt wurde und unfreie Norasier ihren Herrn dienen und dabei nicht eingeschränkt sein sollten.

Bei einfachem Totschlag an einem anderen wird üblicherweise erwartet, dass man eine Kompensation an die Hinterbliebenen des Getöteten zahlt, um deren Verlust auszugleichen. Diese ist in der Regel so hoch, dass der Einzelne das nicht zahlen kann, sondern sich auf die Hilfe von Freunden und Familie verlassen muss. Können Kompensationen nicht gezahlt werden, kann der zuständige Richter entscheiden, ob der Verurteilte es abarbeiten darf, oder in die Unfreiheit verkauft wird, um so die Kompensation zu entrichten.

Bei geplantem Mord ist die Strafe ungleich höher und hat in der Regel den Verlust des eigenen Lebens zur Folge.

Straftaten, die von Unfreien verübt werden, führen in der Regel auch zu einer Geldstrafe, die der Herr der Unfreien zu zahlen hat. Alternativ kann der Herr die Besitzrechte an dem Unfreien an den Geschädigten übertragen und sich so von allen möglichen Kompensationszahlungen befreien. Es obliegt dann dem Geschädigten als neuem Herrn und Richter über den Unfreien zu richten.

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