Stände
Im Königreich Noras gibt es den Adel, die Tempel, die freien Bürger, sowie die Unfreien.
Adel
Der Adel in Noras erhält sein Recht zu Herrschen von der Ordnung, die die Götter gegeben haben. Die Adelsstruktur besteht im Wesentlichen aus dem König, der über die Provinzherren (Grafen) herrscht. Diese teilen ihre Grafschaften wiederum in kleinere Provinzen auf, die in den meisten Grafschaften Baronien genannt werden, aber manchmal wird auch der alte Begriff „Jarlstum“ verwendet.
Der Graf von Falkenstayn darf als Ehrenbezeichnung den Titel „Großjarl“ führen, der eine altertümliche Form des „Grafen“ ist, aber außerhalb der Grenze von Falkenstayn keine Verwendung mehr findet.
Unter den Baronen oder Jarls, finden sich gemeinhin „Edle“ genannte Adelige, die je nach Grafschaft unterschiedliche Titel tragen können. Als Edler gilt, wer aufgrund besonderer Leistung, o.ä. die Gunst seines Barons/Jarls erworben hat. Dieser kann ihm dann den Adelstitel zusprechen. Der Titel des Edlen ist nicht erblich.
Grafen und Barone haben neben dem Recht Armeen aufzustellen auch das Recht Steuern zu erheben und einzutreiben. Es ist dabei üblich, dass jede Grafschaft und zusätzlich der König über ein eigenes stehendes Heer verfügt.
Es herrscht ein Lehenssystem in Noras, bei dem die Grafen dem König lehnspflichtig sind.
Bei Hochzeiten muss neben der Zustimmung des Oberhaupts der eigenen Familie auch die Zustimmung des Lehnsherrn, sowie eines Tempels, eingeholt werden. Eine Ausnahme hierbei bilden die Grafen, die für den Bund der Ehe nicht die Zustimmung des Königs brauchen, sondern allein die Zustimmung eines der Tempeloberhäupter des Pantheons. Bei solchen Entscheidungen steht das Wort der Götter über dem der Adligen.
Tempel
Die Priester der verschiedenen Tempel des Pantheons von Belenor und Heled haben ihr Leben den Göttern gewidmet und genießen damit im Volk höchstes Ansehen. Es ist nicht unüblich, dass die Tempel und ihre Priester Einfluss auf die Politik nehmen, insbesondere wenn es hohe Vertreter der Tempel sind. So ist es letztlich ihre Pflicht darüber zu wachen, dass niemand die Wege der Götter verlässt.
Viele einfache Priester kümmern sich aber mehr um das einfache Volk und dessen Nöte. Sie geben ihm Sicherheit, Hoffnung und Zuversicht, aber auch Mahnung und Leitung, um es auf dem rechten Pfad zu halten. Grundsätzlich genießen Tempel und ihre Priester hohe Beliebtheit und großen Respekt beim Volk, weswegen Könige, Adelige, als auch Gesetzlose meist den Konflikt mit der Priesterschaft scheuen.
Die Tempel erhalten freiwillige Spenden vom Volk, sowie Opfer in Form von Geld oder Gütern.
Es gibt kein allgemeines Eheverbot bei den Tempeln.
Die freien Bürger
In den Städten ist der Anteil der freien Bürger sehr hoch, auch wenn hier im Bereich von Hafenarbeit oder als Bedienstete Unfreie existieren. Auf dem Land sind es oftmals vereinzelte Bauern, die frei sind und eine große Schar an unfreien Knechten, Mägden und Feldarbeitern besitzen, die für sie die Arbeit übernehmen.
Freie Norasier dürfen im ganzen Königreich frei reisen, müssen aber gegebenenfalls Provinz-, und Brückenzölle bezahlen auf ihrer Reise. Sie sind frei darin einen Ehebund mit anderen freien Norasiern einzugehen und dürfen Waffen führen. Sie dürfen Land nicht ihr Eigentum nennen, dies aber vom Adeligen, dem es gehört, pachten.
Eine Pacht kann über viele Generationen gehen, da ein Pachtvertrag vererbt wird. Ein angemessener Ertrag vom Land muss dabei an den Adeligen jedes Jahr gezahlt werden.
Die Kinder von Freien werden frei geboren und gelten als Erben des Vermögens der Eltern. Das genaue Erbrecht (alle zu gleichen Teilen, nur der Erstgeborene etc.) variiert von Grafschaft zu Grafschaft, manchmal auch innerhalb einer Grafschaft.
Freie Bürger unterstehen ihrem Herrn, werden aber nicht von ihm gerichtet. Hierfür werden vom Grafen unabhängige Gerichte eingesetzt, die über freie Bürger, sowie Barone richten.
Freie dürfen ihre Unfreien in Freiheit entlassen.
Die Unfreien
Der Unfreie unterscheidet sich vom Freien darin, dass sein Herr auch sein Richter ist. Hier wird nochmals unterteilt zwischen Leibeigenen und Sklaven.
Leibeigene
Leibeigene sind nicht vollkommen rechtlos wie Sklaven. Sie haben das Recht von ihrem Herrn ernährt zu werden und Unterkunft zu erhalten („Ein Dach über den Kopf“ – was in manchen Fällen auch ein Platz im Stall sein kann).
Zwar darf der Herr seine Leibeigene bestrafen wenn sie seinen Anweisungen nicht folgen oder Verbrechen begehen, aber er darf sie nicht grundlos züchtigen.
Auch darf er ihnen keine Anweisungen geben, die wider die guten Sitten und Gebräuche von Noras sind.
Wenn ein Herr solche Verfehlungen begeht, können sich die Leibeigenen an die Tempel wenden, die dies dann vermittelnd klären oder an den zuständigen Adeligen weitergeben. Der Leibeigene hat das Recht auf einen Besuch eines Tempels oder Priesters pro Woche. Ausnahmen gibt es für leibeigene Ruderer, die bisweilen länger auf Fahrt sind.
Grundsätzlich sind leichtfertiger Totschlag, Verstümmelungen und sonstige Misshandlungen gegen die eigenen Leibeigenen verboten.
Die Kinder von Leibeigenen werden unfrei geboren. Ist das Kind einer Verbindung von Leibeigenen zweier Herren entsprungen, dann sind die Herren verpflichtet dafür zu sorgen, die Familie zu vereinen, so wie die Götter es wünschen.
Eheverbindungen zwischen Leibeigenen brauchen stets die Erlaubnis des Herrn.
Sklaven
Sklaven sind im Gegensatz zu Leibeigenen vollkommen rechtlos. Er hat kein Anrecht auf ein Dach über den Kopf oder Nahrung. Auch bezüglich Strafen genießt der Herr des Sklaven vollkommene Freiheit. Dennoch wird ungern verstümmelt, schlicht aus praktikablen Gründen – letztlich soll der Sklave weiterarbeiten können.
Ein Anrecht auf den Tempelbesuch haben die Sklaven nicht.
Kinder von Sklaven, sind ebenfalls Sklaven und gehören dem Herrn der Mutter. Eine Verpflichtung den Mann abzukaufen, um die Familie zu vereinen besteht grundsätzlich nicht.
Für Sklaven gibt es keine Ehebindungen.