Verrat
Vor 3 Sommern schien alles wie immer friedlich im Dorf der Bergsöhne, doch der Schein trügte denn die Dämmerkrähen, eine Sippe des Stammes, begehrte auf und stellte die Herrschaft der Felswidder, geführt von Jörg Henrikson in Frage. Dies verlangte nach einem Thing um Streitereien zu klären. Der Thing forderte die Zusammenkunft aller Sippenoberhäupter und derer Söhne und Erben. Jörg Henrikson erschien ohne seinen Sohn Joris Jörgson da dieser derzeit auf Jagd war.Erik Henrikson, Huscarl und Bruder des Stammesführers und sein Sohn Elrik Erikson kamen ebenfalls zum Thing um den Schutz von Jörg Henrikson zu gewährleisten. Der Sippenführer der Nebeleulen Gudrum Leyfson und dessen Sohn Lorik Gudrumson erschienen ebenfalls.
Während der Begrüßung durch den Weisen des Dorfes traf der Sippenführer der Dämmerkrähen Sigurd Ormson mit seinem Sohn Olaf Sigurdson verspätet ein und unterbrach den Weisen im Begrüßungsritual durch eine abfällige Bemerkung um den Stammesführer zu reizen. Dieser jedoch ignorierte seinen Rivalen und blieb gelassen wofür er auch bekannt war. Als der Thing begann lieferten sich Felswidder und Dämmerkrähen ein erbittertes Wortgefecht. Die Sippe der Nebeleulen stand treu zu den Widdern.
Am Ende des Things entschied der Weise des Dorfes das ein Zweikampf um die Herrschsaft nötig war. Jörg Henrikson und Sigurd Ormson stimmten dem Urteil zu. Der Zweikampf sollte am Morgen des folgenden Tages stattfinden. Um die Entscheidung des Weisen zu bekräftigen sollten sich die Rivalen die Hand reichen. Doch als Jörg die Hand ausstreckte, zog Sigurd einen Sax und stach ihm in den Hals. Der Huscarl Erik konnte dies nicht verhindern da ihn kurzer Hand Gefolge der Dämmerkrähen aus dem Unterholz heraus angriff und entwaffnete sowie den Rest der Thing beteiligten gefangen nahm. Im Moment seines Todes griff Jörg nach dem Heft seines Schwertes doch dies wurde ihm von Sigurd entrissen. Damit wurde ihm der Tod eines Kriegers verwehrt. Erik stieß einen Schrei des Kummers und Leids über den Tod seines Bruder in die kalte Nacht hinaus.